RETTEN - LÖSCHEN - SCHÜTZEN - BERGEN

✆ NOTRUF: 122

Waldbrandverordnung 2020

Die Bezirkshauptmannschaft hat eine Waldbrandverordnung ausgesendet die wir hiermit veröffentlichen. Der Wortlaut wie folgt:

Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Dieses Verbot tritt am Tag der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Tulln in Kraft und wird mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft gesetzt.

Links:

Aktuelle Verordnungen der niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften zur Verhinderung von Waldbränden

BFKDO Tulln

ZAMG

Waldbrand-Blog der Universität für Bodenkultur